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   BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62   

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BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62 (https://dejure.org/1965,243)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.1965 - VI C 127.62 (https://dejure.org/1965,243)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 1965 - VI C 127.62 (https://dejure.org/1965,243)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 07.09.1956 - II C 296.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62
    Sie genüge aber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteile vom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 - [NJW 1956 S. 1939] undvom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 - [ZBR 1956 S. 168]) ihrer Beweispflicht bereits dann, wenn sie darlege, daß die Ernennung oder Beförderung eines Beamten das Ergebnis eines für die politischen Verhältnisse während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft typischen Geschehensablaufs sei, der den Rückschluß auf das Überwiegen politischer Beweggründe gestatte.

    Wenn OBS Berufungsgericht ausführt, die Behörde genüge ihrer Beweispflicht bereits dann, wenn sie darlege, daß die Ernennung oder Beförderung eines Beamten das Ergebnis eines für die politischen Verhältnisse während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft typischen Geschehensablaufs war, der den Rückschluß auf das Überwiegen politischer Beweggründe gestatte, so könnte diese Ausdruckeweise allerdings zu der Annahme verleiten, das Berufungsgericht habe möglicherweise die von ihm erwähnte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsvom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 - mißverstanden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Klarstellung des vom Berufungsgericht angeführtenUrteils vom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 - schon wiederholt ausgeführt, daß zwischen dem Anscheins-(prima-facie-)Beweis und dem Wahrscheinlichkeitsbeweis zu unterscheiden ist.

    Dieser Wahrscheinlichkeitsbeweis ist in demUrteil vom 7. September 1956 - BVerwG II C 296.54 - gemeint (vgl. auch dasUrteil vom 23. Juni 1960 - BVerwG II C 167.59 -).

  • BVerwG, 16.12.1959 - VI C 244.57

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der zeitlichen Verschiebung bei einer auf einer

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62
    Die Frage, ob auch eine andere Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre, kann eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht nicht rechtfertigen (vgl.Urteil vom 16. Dezember 1959 - BVerwG VI C 244.57 -).
  • BVerwG, 08.05.1963 - VI C 82.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.03.1965 - VI C 127.62
    Allerdings istim Urteil vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 82.60 - (Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 84) im Zusammenhang mit der Prüfung des Verstoßes gegen den Stellenvorbehalt im Rahmen der ersten, beamtenrechtlichen, Alternative des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 ausgeführt, daß der Stellenvorbehalt keine wesentliche beamtenrechtliche Regelung gewesen sei, zumal der Vorbehalt automatisch dann entfallen sei und die betreffende Stelle zur Besetzung mit anderen Bewerbern zur Verfügung gestanden habe, wenn kein Versorgungs- oder Militäranwärter dafür vorhanden gewesen sei.
  • BVerwG, 28.06.1966 - VI C 122.63

    Rechtsmittel

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang weiter dargelegt, eine Vermutung für das Überwiegen politischer Motive bei einer Ernennung mit der Folge einer Umkehrung der (materiellen) Beweislast werde dadurch ausgelöst, daß der Ernannte zu dem Kreis der "alten Kämpfer" (Beitritt zur NSDAP vor dem 14. September 1930) gehört und unter Anwendung eines der sogenannten Förderungserlasse für "alte Kämpfer" die streitige Rechtsstellung erlangt habe (vgl.Urteile vom 8. April 1960 - BVerwG VI C 12.58 -, vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 5.58 - und insbesonderevom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 - mit umfangreichen Nachweisen aus der bisherigen Rechtsprechung).

    Bei den Folgerungen, die das Berufungsgericht in dieser Weise aus den vorstehend erwähnten gewichtigen und aus einer Reihe weiterer Beweisanzeichen gezogen hat, handelt es sich um eine Beweiswürdigung, die das Revisionsgericht grundsätzlich nicht prüfen kann, jedenfalls nicht dahin, ob etwa eine andere Würdigung möglich gewesen wäre (vgl. auch insoweitUrteile vom 11. Mai 1960 - BVerwG VI C 5.58 - undvom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -).

  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 97.63

    Rechtsmittel

    Der Anscheinsbeweis kommt nur bei typischen Geschehensabläufen in Betracht, bei denen angesichts des typischen Charakters die konkreten Umstände für die tatsächliche Beurteilung ohne Belang sind (Urteile vom 23. Mai 1962 [BVerwGE 14, 181, 184 [BVerwG 23.05.1962 - VI C 39/60]], vom 21. Oktober 1964 - BVerwG VI C 132.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 135 BBG Nr. 22] undvom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62-).

    Es ist nicht befugt, die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts durch eine - vielleicht überzeugendere - eigene zu ersetzen, selbst wenn es die des Tatsachengerichts im Einzelfall für zweifelhaft halten sollte(Urteile vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 - undvom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 50.64 -).

  • BVerwG, 04.06.1968 - VI C 66.64

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen und die

    Das Revisionsgericht ist demnach nicht befugt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen, selbst wenn es die des Tatrichters im Einzelfall für zweifelhaft halten sollte (vgl. u.a. Urteil vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 - mit weiteren Nachweisen).

    Die Denkgesetze sind vielmehr nur verletzt, wenn der Tatrichter Folgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind (vgl. Urteil vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 - mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 75.63

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Zubilligung einer lebenslänglichen

    Dies ist eine Formulierung, die für die Terminologie des nur bei typischen Geschehensabläufen in Frage kommenden und in das Gebiet der Erfahrungssätze fallenden Anscheinsbeweises gebräuchlich ist (vgl. z.B. BVerwGE 14, 181 [184]; Urteile vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -, vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65 - [MDR 1966 S. 698] und vom 26. Mai 1966 - BVerwG II C 11.63 - ferner auch Baumbach-Lauterbach, ZPO, 29. Aufl. [1966], § 282 Anhang Anm. 3).

    Dieser Beweis kommt nur bei typischen Geschehensabläufen in Betracht, und zwar in Fällen, in denen ein gewisser Tatbestand nach der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist und infolgedessen wegen des typischen Charakters des Geschehens die konkreten Umstände des Einzelfalles für die tatsächliche Beurteilung ohne Bedeutung sind (vgl. hierzu Urteile vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -, vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65 - [MDR 1966 S. 698], vom 26. Mai 1966 - BVerwG II C 11.63 - und vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 97.63 - mit weiteren Nachweisen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung).

  • BVerwG, 02.04.1969 - VI C 76.65

    Wegfall des Anspruchs auf Unfallausgleich bei Absinken der MdE unter 25 v.H. -

    Die Denkgesetze sind nur dann verletzt, wenn das Tatsachengericht Folgerungen gezogen hat, die aus denkgesetzlichen Gründen schlechterdings unmöglich sind (vgl. u.a. Urteil vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -).
  • BVerwG, 16.09.1969 - VI C 77.65

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung Prüfung für den gehobenen nichttechnischen

    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, die Würdigung des Tatsachengerichts durch eine - vielleicht überzeugendere - eigene zu ersetzen, selbst wenn es die des Tatsachengerichts für zweifelhaft halten sollte (Urteile vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -, vom 8. Juli 1966 - BVerwG VI C 50.64 -, vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 97.63 -, vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 32.65 - und vom 30. April 1969 - BVerwG VI C 72.65 -), sondern es kann - sofern es sich nicht um die Anwendung irrevisiblen Rechts handelt - in dem eingangs bereits dargelegten Umfang prüfen, ob Verstöße gegen Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze vorliegen, was hier nicht der Fall ist.
  • BVerwG, 29.07.1974 - VI C 142.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewinnung eines Eindrucks über die

    Denn, ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt nur vor, wenn Feststellungen getroffen oder Schlüsse gezogen werden, die denkgesetzlich schlechterdings unmöglich sind (vgl. u.a. Beschluß vom 11. März 1965 - BVerwG VI C 92.62 - und Urteil vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -).
  • BVerwG, 27.06.1966 - VI C 114.63

    Rechtsmittel

    Denn das Revisionsgericht ist nicht befugt, die Tatsachenwürdigung des Berufungsgerichts durch eine eigene Würdigung zu ersetzen, selbst dann nicht, wenn sich gute Gründe für eine abweichende tatsächliche Würdigung finden ließen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 180.59 - und vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -).
  • BVerwG, 30.04.1969 - VI C 72.65

    Militärische Tätigkeit im Auftrag der Besatzungsmacht als deutscher öffentlicher

    Dieses ist jedenfalls nicht befugt., die Würdigung des Tatsachengerichts durch eine - vielleicht überzeugendere - eigene zu ersetzen, selbst wenn es die des Tatsachengerichts im Einzelfall für zweifelhaft halten sollte (Urteile vorn 31. März 1965 - BVerwG - VI C 127.62 -, vom 8. Juli 1966- BVerwG VI C 50.64 -, vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 9763 - und vom 19. März 1969 - BVerwG VI C 32.65 -).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 86.65

    Versorgungsbezüge eines Beamten - Beendigung eines Beamtenverhältnisses -

    Denn der Anscheinsbeweis kann - wie sich aus der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ergibt - schon durch die Darlegung der konkreten und tatsächlich fundierten Möglichkeit eines von dem typischen Geschehensablauf abweichenden Hergangs erschüttert werden (vgl. u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. Juni 1964 - BVerwG II C 188.61 - [Buchholz BVerwG 232, § 139 BBG Nr. 3], Urteil vom 25. Juni 1965 - BVerwG VI C 85.63 -mit Hinweis auf Urteil vom 25. Juni 1963 - BVerwG II C 111.62 -, Urteil vom 29. Januar 1965 - BVerwG VII C 147.63 - [BVerwGE 20, 229] und Urteil vom 31. März 1965 - BVerwG VI C 127.62 -).
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 122.65

    Förmliche Streichung aus der Liste für die Offizierlaufbahn vorgesehener Soldaten

  • BVerwG, 22.05.1968 - VI C 96.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 02.02.1967 - VI B 11.66

    Vorliegen einer die (materielle) Beweislast umkehrenden tatsächlichen Vermutung

  • BVerwG, 23.06.1965 - VI C 85.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 32.65

    Recht der verdrängten Beamten

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